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   BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 35.03   

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BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 35.03 (https://dejure.org/2003,20230)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2003 - 4 BN 35.03 (https://dejure.org/2003,20230)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2003 - 4 BN 35.03 (https://dejure.org/2003,20230)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vorlage eines Lageplans und Höhenplans zur Begründung der Zulässigkeit einer Restitutionsklage; Beeinträchtigung eines Grundstücks durch die Nachbarbebauung hinsichtlich Luft, Licht, Sonne und Ästhetik; Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.04.1990 - 7 B 20.90

    Keine nochmalige Überprüfung der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in der

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 35.03
    9 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat ein Prozessbeteiligter, dessen Ablehnungsgesuch vom Oberverwaltungsgericht unanfechtbar zurückgewiesen worden ist, keinen verfassungsrechtlichen Anspruch darauf, dass das Ablehnungsgesuch vom Revisionsgericht erneut überprüft wird (BVerwG, Beschluss vom 24. April 1990 BVerwG 7 B 20.90 Buchholz 11 Art. 101 GG Nr. 16).

    Diese darf zwar die Beschreitung des Rechtswegs nicht in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren, braucht aber einen mehrstufigen Rechtszug nicht vorzusehen (BVerwG, Beschluss vom 24. April 1990 a.a.O. mit Hinweis auf BVerfGE 78, 88 und BVerfG, NJW 1977, 1815 zur Richterablehnung).

  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 35.03
    Vorschriften über den gesetzlichen Richter sind wegen der verfassungsmäßigen Forderung, den gesetzlichen Richter im Voraus möglichst eindeutig zu bestimmen, strikt auszulegen und einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich (BVerfGE 30, 149 ; BVerwG, Beschluss vom 4. November 1974 BVerwG 7 B 9.74 Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 16 = NJW 1975, 1241 ; BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1979 BVerwG 3 C 117.79 Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 27 = NJW 1980, 2722).
  • BVerwG, 18.10.1979 - 3 C 117.79

    Verfahren über den Widerruf der Approbation - Gesetzlicher Ausschluss eines

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 35.03
    Vorschriften über den gesetzlichen Richter sind wegen der verfassungsmäßigen Forderung, den gesetzlichen Richter im Voraus möglichst eindeutig zu bestimmen, strikt auszulegen und einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich (BVerfGE 30, 149 ; BVerwG, Beschluss vom 4. November 1974 BVerwG 7 B 9.74 Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 16 = NJW 1975, 1241 ; BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1979 BVerwG 3 C 117.79 Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 27 = NJW 1980, 2722).
  • BVerwG, 04.11.1974 - VII B 9.74
    Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 35.03
    Vorschriften über den gesetzlichen Richter sind wegen der verfassungsmäßigen Forderung, den gesetzlichen Richter im Voraus möglichst eindeutig zu bestimmen, strikt auszulegen und einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich (BVerfGE 30, 149 ; BVerwG, Beschluss vom 4. November 1974 BVerwG 7 B 9.74 Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 16 = NJW 1975, 1241 ; BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1979 BVerwG 3 C 117.79 Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 27 = NJW 1980, 2722).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unanfechtbarkeit eines die Ablehnung

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 35.03
    Diese darf zwar die Beschreitung des Rechtswegs nicht in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren, braucht aber einen mehrstufigen Rechtszug nicht vorzusehen (BVerwG, Beschluss vom 24. April 1990 a.a.O. mit Hinweis auf BVerfGE 78, 88 und BVerfG, NJW 1977, 1815 zur Richterablehnung).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 35.03
    Daraus hat das Bundesverfassungsgericht die Verpflichtung des Gesetzgebers abgeleitet, durch geeignete Verfahrensregelungen Vorsorge dafür zu treffen, dass nur ein unparteilicher Richter in der Sache entscheidet (BVerfGE 21, 139 ).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 35.03
    Dies folgt aus der Funktion des gerichtlichen Instanzenzuges (vgl. BVerfGE 78, 331 ).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 35.03
    Diese darf zwar die Beschreitung des Rechtswegs nicht in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren, braucht aber einen mehrstufigen Rechtszug nicht vorzusehen (BVerwG, Beschluss vom 24. April 1990 a.a.O. mit Hinweis auf BVerfGE 78, 88 und BVerfG, NJW 1977, 1815 zur Richterablehnung).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 35.03
    Die Beschwerde ist nur begründet, wenn ein Zulassungsgrund für jeden der entscheidungstragenden Gründe zulässig vorgetragen und auch gegeben ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1994 BVerwG 11 PKH 28.94 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4; vgl. auch den Senatsbeschluss vom 13. August 1999 BVerwG 4 BN 27.99 , der die Beschwerde des Antragstellers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil der Vorinstanz vom 27. Januar 1999 zurückweist).
  • BGH, 05.12.1980 - V ZR 16/80

    Wiederaufnahmeverfahren - Nichtigkeitsklage - Richterausschluß

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2003 - 4 BN 35.03
    Mit anderen Worten: § 41 Nr. 6 ZPO schließt einen Richter dann aus, wenn er in einer unteren Instanz an einer Entscheidung mitgewirkt hat und diese in einer höheren Instanz überprüfen müsste (vgl. BGH, NJW 1981, 1273).
  • BVerwG, 03.02.1992 - 2 B 11.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 06.11.2013 - 3 PKH 4.13

    Prozesskostenhilfe; Wiederaufnahmeverfahren; Verfahrensfehler; Richterablehnung;

    Auch dessen Mitwirkung an dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. August 2011 führt nicht zu einem gesetzlichen Ausschluss nach § 41 Nr. 6 ZPO, denn diese Bestimmung schließt die Mitwirkung an dem Verfahren der Wiederaufnahmeklage nicht aus, weil ein Richter an der angegriffenen Entscheidung beteiligt war (Beschluss vom 30. Juni 2003 - BVerwG 4 BN 35.03 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.2005 - 15 UH 1/05

    Keine Restitutionsklage wegen falscher Aussage eines Zeugen vor der Polizei

    Es ist daher nicht möglich, § 41 Nr. 6 ZPO über seinen klaren Wortlaut hinaus auf das Wiederaufnahmeverfahren der Restitutionsklage auszudehnen (BVerwG, Beschl. v. 30. Juni 2003, 4 BN 35/03, www.jurisweb.de Rn. 10; ebenso LSG NW, Beschl. v. 7. November 2000, L 10 AR 37/00 AB, www.jurisweb.de Rn. 3; BGH Urt. v. 5. Dezember 1980, V ZR 16/80, www.jurisweb.de Rn. 8).
  • BVerwG, 06.11.2013 - 3 PKH 3.13

    Statthaftigkeit der Beschwerde durch Anfechtung der Beschlüsse über die Ablehnung

    Auch die Mitwirkung von Richtern, die an dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11. August 2011 beteiligt waren, führt nicht zu einem gesetzlichen Ausschluss nach § 41 Nr. 6 ZPO, denn diese Bestimmung schließt die Mitwirkung an dem Verfahren der Wiederaufnahmeklage nicht aus, weil ein Richter an der angegriffenen Entscheidung beteiligt war (Beschluss vom 30. Juni 2003 - BVerwG 4 BN 35.03 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 42/07 B
    Eine ausdehnende Auslegung dieser Ausschlussregelung auf eine Mitwirkung an dem Urteil, das den Gegenstand eines Wiederaufnahmeverfahrens bildet, ist nicht möglich (einhellige Ansicht, vgl BGH NJW 1981, 1273, 1274; BVerwG, Beschluss vom 30.6.2003 - Az 4 BN 35/03 - Juris RdNr 10; BFH/NV1997, 122, 123; 1999, 641).
  • BSG, 28.08.2007 - B 9/9a V 4/06 B
    Zwar hatte der Richter E. bereits an der Abweisung der ersten Wiederaufnahmeklage mitgewirkt (Urteil des LSG vom 12.8.2004), dadurch war er jedoch nicht nach § 160 Abs. 1 SGG iVm § 41 Nr. 6 ZPO bei der Beschlussfassung am 16.1.2006 von der Ausübung des Richteramtes ausgeschlossen (vgl dazu BSG SozR Nr. 1 zu § 41 ZPO; BGH NJW 1981, 1273; BVerwG, Beschluss vom 30.6.2003 - 4 BN 35/03 - juris).
  • VG Bremen, 05.07.2016 - 6 K 2300/15

    Wiederaufnahmeklage Nichtigkeitsklage - Nichtigkeitsklage; Präsidiumsbeschluss;

    Diese Regelung schließt indes die Mitwirkung an dem Verfahren der Wiederaufnahmeklage nicht aus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.11.2013 - 3 PKH 4/13 u. a. - juris; BVerwG, Beschl. v. 30.06.2003 - 4 BN 35/03 - juris Rn. 10).
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